Überschwemmungsgebiet der Ahr – ÜSG
Projektnummer 01 ••• Kurzinfo: Die Landesregierung ist durch das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Aufgrund des Extremhochwassers vom 14./15.07.2021 an der Ahr verändert sich die zugrundeliegende Statistik. In der Folge muss die Ausdehnung des bestehenden Überschwemmungsgebiets überprüft und neu festgesetzt werden. […]
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