Mayschoß
Projektnummer
490
Kurzinfo:
Der Wohnmobilstellplatz im Bereich des Mayschoßer Bahnhof entlang der Ahr wurde durch die Flut meterhoch überspült und teilweise beschädigt. Der Wohnmobilstellplatz hat eine zentrale Bedeutung für die touristische Infrastruktur des Ortes und soll wiedererrichtet werden.
Aktueller Stand:
12-2023 Versand ergänzender Unterlagen - Brandgassen
10-2023 Einreichung der Duldungsunterlagen für neuen Wohnmobilstellplatz
09-2023 Aufstellungsbeschluss BPlan für Wohnmobilstellplatz Mayschoß
01-2023 Die Ortsgemeinde plant die Wiederrichtung und Modernisierung des Stellplatzes mit vorheriger Übergangsnutzung (Duldung)
10-2022 Planungsbüro unterstützt bei Duldungsantrag
09-2022 Zusammenstellung der Unterlagen für wasserrechtliche Genehmigung
03-2022 Kreisverwaltung stuft bisherigen Wohnmobilstellplatz als zerstört ein
Weitere Informationen
Der Wohnmobilstellplatz entlang der Ahr war vor der Flut ein beliebter Anlaufpunkt für die Gäste und eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinde. Die Stellplätze entlang der gesamten Ahr sind in Hinblick auf den Tourismus und auch die Wertschöpfung der Orte von enormer Bedeutung, sodass die Gemeinde den Platz unbedingt wieder errichten will, um ihre Gäste in Mayschoß empfangen zu können. Der Wohnmobilstellplatz soll in Zukunft modernisiert werden.
Obwohl die Feuerwehr die Wohnmobilisten in Mayschoß rechtzeitig mehrfach und eindringlich zum Verlassen des Platzes aufgefordert hat, sind Menschen in ihren Wohnmobilen von der Flut überrascht worden und konnten anschließend nicht mehr gerettet werden. Darüber hinaus haben die im Fluss treibenden Wohnmobile erheblich zur Beschädigung der kommunalen Infrastruktur beigetragen und Verklausungen an den Brücken verursacht, die zu einem Rückstau in die Ortslagen geführt haben. Ein Zustand der durch künftige Planungen und entsprechende Konzepte nicht mehr vorkommen soll.
Obwohl der Platz sichtbar nur bedingt beschädigt wurde, sind durch die Einschätzung des Kreises (die den Platz als vollständig zerstört betrachtet) alle planungsrechtlichen Grundlagen erloschen. Damit ist der Bestandsschutz des Platzes verwirkt und die Wiedererrichtung des Wohnmobilstellplatzes ist dem künftigen Bauleitplanverfahren unterworfen. Da dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen wird (zentrale Fragen der Raumordnung müssen vorab geklärt werden) hat die SGD Nord als Obere Wasserbehörde eine Duldungsphase ermöglicht. Innerhalb der Duldung kann der Platz unter entsprechenden Anforderungen wieder vorübergehend in Betrieb genommen werden, bis die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen sind. Die Ortsgemeinde will den Platz in Zukunft außerhalb des HQ100 und somit an einer flutsicheren Stelle planen. Für die Übergangszeit bis zur Duldung hat die Ortsgemeinde an der geplanten Stelle einen Parkplatz oberhalb des ehemaligen Stellplatzes errichtet, der ein Parken auch für Wohnmobile ermöglichen soll.