Überschwemmungsgebiet der Ahr – ÜSG

Projektnummer

01

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Kurzinfo:

Die Landesregierung ist durch das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Aufgrund des Extremhochwassers vom 14./15.07.2021 an der Ahr verändert sich die zugrundeliegende Statistik. In der Folge muss die Ausdehnung des bestehenden Überschwemmungsgebiets überprüft und neu festgesetzt werden. (Auszug FAQ SGD Nord 05/2022)



Aktueller Stand:


06-2024 Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat für die Bereiche Dernau und Rech Planungsbüros mit der Planung der Gewässerwiederherstellungskorridore beauftragt
05-2022 Die SGD Nord hat ein FAQ veröffentlicht


Nachhaltiger Wiederaufbau bedeutet,
• dass bei einem erneuten Hochwasser Schäden an wiederaufgebauten Bauwerken nicht mehr eintreten können oder minimiert werden;
• dass der Wiederaufbau so stattfindet, dass ein erneutes Hochwasser aufgrund der Bebauung keine erhöhte Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen und Sachwerten hervorruft;
• dass Infrastruktur, Dörfer und Städte dem Klimawandel angepasst werden.

Ziel muss es sein, zukünftig sicherer zu leben. Das bedeutet, dass wir gefährdete Flächen möglichst freihalten müssen. Sie können und sollen aber hochwasserangepasst nutzbar sein, beispielsweise als Orte für Sport, Begegnung, Erholung oder zur naturnahen Entwicklung der Ahr. (Auszug FAQ SGD Nord 05/2022)

Weitere Informationen finden Sie hier.

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